Wegfall der spanischen Vermögensteuer, rückwirkend zum 31.12.2007
Spaniens Wirtschaft steckt in einer schweren Krise. Wichtigste Aufgabe der Zapatero-Regierung muss es sein, die privaten Haushalte zu fördern, um ihnen zu ermöglichen, ihren Hypothekenverpflichtungen nachzukommen und Kaufkraft zu schaffen. Die Regierung hat ein ganzes Bündel von Maßnahmen beschlossen, die teilweise sofort greifen, teilweise noch das Gesetzgebungsverfahren durchlaufen müssen. Lutz Minkner wird in einer der nächsten Ausgaben des Mallorca Magazins die beschlossenen Maßnahmen ausführlich darstellen und kommentieren. Die wohl wichtigste Entscheidung der Regierung ist, rückwirkend zum 31.12.2007 die Vermögensteuer abzuschaffen. Dies entlastet nicht nur die Haushalte der Residenten, sondern auch die der Nicht-Residenten, und zwar gewaltig. Der Vermögenssteuersatz liegt in Spanien zwischen 0,2 und 2,5% der Bemessungsgrundlage. Bei Immobilien ist die Bemessungsgrundlage in der Regel der Kaufpreis, es sei denn, das Finanzamt hat für andere Steuerarten einen höheren Wert festgesetzt. Bei einer Immobilie mit einem Kaufpreis von € 1.500.000,- liegt der Steuersatz bei 1,3% = € 19.500,- p.a. Der Wegfall der Vermögensteuer wird voraussichtlich viele Nicht-Residente, die ihren Wohnsitz bislang nur deshalb nicht nach Spanien verlegt hatten, weil z.B. in Deutschland keine Vermögensteuer anfällt, nunmehr veranlassen, in Spanien ihren Steuerwohnsitz zu nehmen.
Wie sicher ist das Geld auf spanischen Konten? (Artikel Mallorca Zeitung 14.10.08)